Wer füllt was aus?
Den ersten Teil mit Arbeiten, Anschlussobjekt und Kontaktdaten füllt der Antragsteller aus; der Grundstückseigentümer stimmt mit seiner Unterschrift zu, wenn er nicht selbst Antragsteller ist. Die Gasverbrauchseinrichtungen und die Inbetriebsetzungserklärung übernimmt der Fachinstallateur, der im Installateurverzeichnis eines Gasnetzbetreibers eingetragen ist.





