Wer füllt was aus?
Der Anschlussnutzer – also wer das Wasser künftig bezieht – trägt Objekt und Kontaktdaten ein und unterschreibt. Wird der Zählerplatz verändert und ist er nicht selbst Anschlussnehmer, stimmt der Eigentümer im eigenen Abschnitt zu. Auftrag, Zählerdaten und die Erklärung übernimmt das Installationsunternehmen, das im Installateurverzeichnis eingetragen ist.





