Wer füllt was aus?
Den Antrag stellt der Anschlussnehmer. Er wählt Gründe und Sparten, trägt Anschrift, Zähler- und Kundennummer ein und unterschreibt. Ist er nicht Hauseigentümer, stimmt der Eigentümer mit Anschrift, Abnahmestelle und Unterschrift zu. Beim Stromzähler beauftragt der Kunde zusätzlich eine eingetragene Elektroinstallationsfirma.





