Wer füllt was aus?
Den Antrag stellt der Anschlussnehmer selbst – bei Wohnungseigentum meist die Eigentümergemeinschaft über die Verwaltung, bei Gewerbe die Firma mit ihrem gesetzlichen Vertreter. Die neue Leistung stimmen Sie am besten vorher mit Ihrem Heizungsfachbetrieb ab, der die Heizlast des Gebäudes kennt.





