Wer füllt was aus?
Antragsteller ist der Anschlussnehmer, also das Unternehmen oder die Person, für deren Anlage der Anschluss gebaut wird. Die Leistungswerte liefert in der Regel das Planungsbüro; der Anlagenerrichter wird als Ansprechpartner für die Übergabestation genannt. Unterschreibt wird vom Anschlussnehmer.





