Lagern mit Abstand
Lithium-Ionen-Akkus werden räumlich oder baulich getrennt von anderen Brandlasten gelagert, gegen Kurzschluss geschützt und nicht in Flucht- und Rettungswegen abgestellt. Abstände und Lagermengen werden in der Gefährdungsbeurteilung festgelegt; die VdS 3103 gibt dafür Hinweise.





