Verantwortung klar zuordnen
Die Betreiberverantwortung liegt zunächst beim Eigentümer. Sie kann durch Verträge und schriftliche Pflichtenübertragung auf Verwalter oder Dienstleister übertragen werden – die Pflicht zur Auswahl und Kontrolle bleibt. GEFMA 190 beschreibt, wie sich diese Verantwortung im Facility Management organisieren lässt.





