Erst abstimmen, dann melden
Am Anfang stehen Bank und Kasse: Jeder Kontoauszug ist gebucht, Salden stimmen mit der Buchhaltung überein und Transitkonten sind ausgeglichen. Danach folgen offene Posten, Abgrenzungen und Lohnbuchungen. Erst dann wird die Umsatzsteuer-Voranmeldung erstellt, die ohne Dauerfristverlängerung bis zum 10. des Folgemonats übermittelt werden muss.





