Wer füllt was aus?
Der Anschlussnehmer – selbst Betreiber der sVE oder dessen Bevollmächtigter – wählt das Netzentgeltmodul und bestätigt die Angaben. Das Elektroinstallationsunternehmen trägt Energiemanagementsystem, Steuerungstechnologie, Anschlussvariante und Mindestleistung ein und unterschreibt als Errichter.





