Wer füllt was aus?
Der Kunde bzw. Anschlussnehmer – meist das Unternehmen, das den Standort errichtet – stellt die Anfrage und unterschreibt. Gehört das Grundstück jemand anderem, unterschreibt auch der Eigentümer. Die technischen Angaben zu Leistung, Bauablauf und Stationsstandort liefert in der Regel das beauftragte Planungsbüro; Anlagenerrichter und Anlagenbetreiber werden mit Firma und Anlagenverantwortlichem benannt.





