Wer füllt was aus?
Laut Vordruck füllt der Anlagenerrichter den Inbetriebsetzungsauftrag aus. Der Anschlussnutzer unterschreibt als Auftraggeber und bestätigt damit auch die Hinweise zu Stromliefervertrag und Direktvermarktung. Die Fertigmeldung unterschreibt der Elektrofachbetrieb, der die Übergabestation errichtet hat – ausdrücklich nicht deren Lieferant.





