Stufen der ASR A3.5
In Arbeitsräumen soll die Lufttemperatur 26 °C nicht überschreiten. Wird dieser Wert bei hohen Außentemperaturen überschritten, sollen zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden. Über 30 °C müssen wirksame Maßnahmen getroffen werden, über 35 °C ist der Raum ohne Maßnahmen wie bei Hitzearbeit – etwa Luftduschen, Entwärmungsphasen oder Hitzeschutzkleidung – nicht als Arbeitsraum geeignet.





