Wer füllt was aus?
Den Vordruck füllt der im Installateurverzeichnis eingetragene Elektrofachbetrieb aus und bestätigt mit Unterschrift und Firmenstempel, dass die Anlage nach DIN VDE und TAB errichtet ist. Der Anschlussnutzer – Eigentümer oder Mieter – unterschreibt den Auftrag an den Messstellenbetreiber. Wird der Zählerplatz verändert und ist der Nutzer nicht Eigentümer, stimmt zusätzlich der Anschlussnehmer zu.





