Wer füllt was aus?
Der Anschlussnehmer trägt Kundennummer und Kontaktdaten ein und unterschreibt die Kostenübernahme für den Zählereinbau; ein abweichender Grundstückseigentümer stimmt separat zu. Der eingetragene Elektrofachbetrieb ergänzt Kundenanlagen, Zählerangaben, Einbautermin und Modulwahl und unterschreibt die Erklärung zur Fertigstellung.





