Pflicht zur Getrenntsammlung
Die Gewerbeabfallverordnung verlangt, dass Erzeuger gewerblicher Siedlungsabfälle bestimmte Fraktionen wie Papier, Glas, Kunststoffe, Metalle, Holz und Bioabfälle getrennt sammeln und der Verwertung zuführen. Abweichungen sind nur zulässig, wenn die Getrenntsammlung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist – das muss begründet werden.





