Wer füllt was aus?
Die Anfrage stellt der künftige Anschlussnehmer, meist der Bauherr oder der Eigentümer des Hauses. Die Angaben zur Kesselleistung und zum Gasvolumenstrom kommen in der Regel vom Heizungsbauer, der die Gasgeräte plant. Ist der Anschlussnehmer nicht Eigentümer, legt er die schriftliche Zustimmung des Grundstückseigentümers bei.





