Kündigung des Netzanschlusses statt Liefervertrag
Die Netzanschlusskündigung betrifft die Leitung vom Versorgungsnetz bis ins Haus und wird vom Eigentümer erklärt. Der Gasliefervertrag mit Ihrem Lieferanten ist davon getrennt und muss in der Regel gesondert gekündigt werden. Nach Eingang der Kündigung bauen die Stadtwerke den Zähler aus und trennen den Anschluss; den genauen Zeitraum der Außerbetriebnahme bestimmen sie selbst.





