Kontrolle vor jeder Inbetriebnahme
Vor jedem Betrieb prüft der Betreiber Aufstellort, Verankerung, Hülle, Gebläse und Fallschutz. Die DIN EN 14960 und die Betriebsanleitung des Herstellers geben vor, wie viele Verankerungspunkte belegt werden, bis zu welcher Windgeschwindigkeit das Gerät betrieben werden darf und wie viele Kinder gleichzeitig springen dürfen.





