Grundlage DGUV Vorschrift 81
Die Unfallverhütungsvorschrift Schulen verpflichtet den Schulträger, Gebäude, Einrichtung und Außenanlagen sicher zu gestalten und zu erhalten. Die Schulleitung sorgt im Schulalltag für sichere Abläufe – die Begehung bringt beide Seiten zusammen.





