Wer füllt was aus?
Den Antrag stellt der Anschlusseigentümer, also in der Regel der Hauseigentümer – er erhält auch die Rechnung. Ein Elektroinstallateur oder eine Hausverwaltung kann ihn mit Vollmacht und Kostenübernahmeerklärung einreichen. Die technischen Angaben zur verbauten Sicherung liest am besten der Installateur ab, weil der Hausanschlusskasten plombiert ist.





