Rolle des Betriebsrats
Beschäftigte können sich mit einer Beschwerde an den Arbeitgeber oder an den Betriebsrat wenden und bei Gesprächen ein Betriebsratsmitglied hinzuziehen (§§ 82, 84 und 85 BetrVG).
Der Betriebsrat wirkt beim Arbeitgeber auf Abhilfe hin, wenn er eine Beschwerde für berechtigt hält. Kommt keine Einigung zustande, kann in bestimmten Fällen die Einigungsstelle angerufen werden.





