Warum die Abnahme wichtig ist
Mit der Abnahme bestätigt der Kunde, dass die Leistung im Wesentlichen vertragsgemäß ist. Bei einem Werkvertrag wird damit die Vergütung fällig, die Gefahr geht über und die Verjährung der Mängelansprüche beginnt. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden (§ 640 Abs. 1 BGB).





