Sichtkontrolle im Alltag
Die Betriebssicherheitsverordnung verlangt, dass Arbeitsmittel sicher sind und regelmäßig kontrolliert werden. Die Sichtkontrolle durch eingewiesene Beschäftigte ergänzt die Prüfungen durch befähigte Personen, etwa die Prüfung der Elektrogeräte oder die Wartung der Gasgeräte.





