Stückprüfung und Bauartnachweis
DIN EN 61439 unterscheidet den Bauartnachweis, der für ein System einmal erbracht wird, und die Stückprüfung, die an jeder einzelnen Schaltgerätekombination stattfindet. Die Stückprüfung ist Aufgabe des Herstellers der Schaltgerätekombination, also meist des Schaltanlagenbauers.





