Zwei Stufen der Beurteilung
Die anlassunabhängige Beurteilung erfolgt für jede Tätigkeit im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG. Teilt eine Frau ihre Schwangerschaft oder Stillzeit mit, legt der Arbeitgeber die erforderlichen Schutzmaßnahmen unverzüglich fest und bietet ihr ein Gespräch über weitere Anpassungen an.





