Pflicht zur Rückgewinnung
Nach der F-Gas-Verordnung (EU) 2024/573 sorgt der Betreiber dafür, dass fluorierte Treibhausgase aus Kälte- und Klimaanlagen von zertifiziertem Personal zurückgewonnen werden. Das Kältemittel wird danach wiederverwendet, aufgearbeitet oder entsorgt.





