Pflicht ab mehr als 20 Beschäftigten
Nach § 11 Arbeitssicherheitsgesetz bildet der Arbeitgeber in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten einen Arbeitsschutzausschuss. Er tritt mindestens einmal vierteljährlich zusammen und berät die Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung.





