Prüfung und Wartung
CO-Warnanlagen in geschlossenen Mittel- und Großgaragen werden wiederkehrend durch Prüfsachverständige nach der Prüfverordnung bzw. Garagenverordnung des jeweiligen Landes geprüft, in vielen Ländern alle drei Jahre. Dazwischen wird die Anlage nach Herstellerangabe mit Prüfgas gewartet.





