Prüfung nach Betriebssicherheitsverordnung
Die Betriebssicherheitsverordnung verlangt Prüfungen vor der Inbetriebnahme, nach prüfpflichtigen Änderungen und wiederkehrend mindestens alle drei Jahre, durchgeführt von einer zur Prüfung befähigten Person oder einer zugelassenen Überwachungsstelle.





