Regelmäßige Prüfung
Hebebühnen werden vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen und regelmäßig mindestens einmal jährlich durch eine zur Prüfung befähigte Person geprüft. DGUV Grundsatz 308-002 beschreibt Umfang und Ablauf, das Ergebnis wird im Prüfbuch nach DGUV Grundsatz 308-003 festgehalten.





