Zwei Alarme, zwei Signale
Beim Hausalarm verlassen alle das Gebäude, beim Amok- bzw. Bedrohungsalarm bleiben sie in gesicherten Räumen. Deshalb müssen sich beide Alarme durch Signal oder Durchsage eindeutig unterscheiden. DIN VDE V 0827 beschreibt Anforderungen an solche Notfall- und Gefahren-Reaktionssysteme.





