Prüfen nach DGUV Regel 113-020
Hydraulik-Schlauchleitungen werden vor der ersten Inbetriebnahme und danach wiederkehrend durch eine befähigte Person geprüft. Die Anlage wird vorher drucklos gemacht und gegen Wiedereinschalten gesichert. Jede Schlauchleitung wird einzeln beurteilt und mit Ergebnis erfasst.





