Monatliche Funktionsprüfung
DGUV Information 213-850 verlangt, Körper- und Augennotduschen mindestens monatlich durch eine beauftragte Person auf Funktionsfähigkeit zu prüfen. Dazu gehören Volumenstrom, Bild der Wasserverteilung und die Wasserqualität durch Inaugenscheinnahme.





