Was das Hygienerecht verlangt
Anhang II Kapitel XIa der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 verpflichtet Lebensmittelunternehmer, eine Lebensmittelsicherheitskultur einzurichten, aufrechtzuerhalten und nachzuweisen. Dazu gehören das Engagement der Leitung, die Verantwortung aller Beschäftigten, offene Kommunikation, ausreichende Ressourcen und Schulung. Umfang und Art des Nachweises richten sich nach Art und Größe des Betriebs.





