Betreuung nach ASiG und DGUV Vorschrift 2
Jeder Arbeitgeber muss eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und einen Betriebsarzt bestellen. Die DGUV Vorschrift 2 regelt, wie die Betreuung ausgestaltet wird – als Regelbetreuung oder, in kleineren Betrieben, als alternative bedarfsorientierte Betreuung. Die Checkliste hält Modell, Bestellung und Einsatzzeiten fest.





