Was die ArbStättV verlangt
Anhang Nr. 6 der Arbeitsstättenverordnung beschreibt die Anforderungen an Bildschirmgeräte, Eingabemittel, Arbeitstisch, Arbeitsstuhl, Umgebung und Software. Die Bildschirmarbeit ist außerdem so zu organisieren, dass sie regelmäßig durch Pausen oder andere Tätigkeiten unterbrochen wird.





