Fristen nach Herstellerangaben
Die DGUV Regel 112-190 „Benutzung von Atemschutzgeräten“ nennt in ihrem Anhang Fristen für Reinigung, Desinfektion und Prüfung der verschiedenen Gerätearten. Maßgeblich sind zusätzlich die Angaben des Herstellers. Geprüft wird nach jedem Gebrauch und bei gelagerten Geräten in festen Abständen.





